Dresden, 15.12.2008. Die MicroEmissive Displays Germany GmbH mit Sitz in Dresden hat Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Dresden am 10.12.2008 Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Kanzlei hww wienberg wilhelm. Die Herstellerin von Kleinstbildschirmen ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der schottischen MicroEmissive Displays PLC, Edinburgh. Über das Vermögen der Muttergesellschaft wurde im November 2008 ein Insolvenzverfahren nach schottischem Recht eröffnet. Für die MicroEmissive Displays Germany GmbH wird in Deutschland das Verfahren als Sekundärinsolvenzantragsverfahren (siehe Anmerkung) geführt, da auch insoweit in Schottland bereits ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die MicroEmissive Displays Germany GmbH (MED) wurde 2006 gegründet und stellt Kleinstbildschirme aus organischen Halbleiterbauelementen her. Diese sind im Vergleich zur herkömmlichen Miniaturbildschirmtechnik deutlich kleiner und energiesparender. Damit werden neue Anwendungsfelder im Bereich von Fotokameras, Mobilfunk und sonstigen transportablen Bildschirmen eröffnet. Die Produktion erfolgt in Dresden, ruht allerdings derzeit. Die Geschäftsführung, Buchhaltung sowie Forschung und Entwicklung ist in Schottland konzentriert. Der Vertrieb ist Aufgabe einer schottischen Schwestergesellschaft der MED. Neben Absatzschwierigkeiten führte die derzeitige Finanzkrise dazu, dass die Alleingesellschafterin das für die weitere Produktion erforderliche Kapital an der Börse nicht mehr beschaffen konnte. Dies führte zur Insolvenz der Muttergesellschaft und der Schwestergesellschaften.
Wienberg, dessen Kanzlei über ein internationales Netzwerk von Insolvenzspezialisten verfügt, prüft derzeit die Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung. "Hiezu habe ich bereits Kontakt mit dem schottischen Verwalter der Muttergesellschaft aufgenommen. In den nächsten Tagen werden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch analysieren, inwieweit die schottische Forschungs- und Entwicklungsabteilung nebst Vertrieb und die Dresdner Technologie und die Produktionsanlagen in einer Hand zusammengeführt werden kann, um dem Unternehmen eine Fortführungsperspektive zu eröffnen."
Anmerkung:
Ein Sekundär- bzw. Partikularinsolvenzverfahren kann gemäß der Europäischen Insolvenzordnung (erstreckt sich auf alle EU-Staaten ausgenommen Dänemark) über das Vermögen einer Niederlassung eröffnet werden, wenn bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ein Hauptinsolvenzverfahren über das Mutterunternehmen eröffnet wurde.