Chemnitz, 23. Dezember 2010. Nur wenige Tage nach der Erfolgsmeldung über die 100%ige Gläubigerbefriedigung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stahlwerk Gröditz GmbH kann Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg erneut eine vollständige Befriedigung der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren vermelden. Die Gläubiger der SE Sächsische Elektronenstrahl GmbH mit Sitz in Chemnitz erhalten auf ihre Forderungen ebenfalls eine Quote von 100% im Rang des § 38 InsO.
Während für die Stahlwerke Gröditz GmbH ein Konzerninsolvenzplan erstellt wurde, werden die Gläubiger der SE Sächsische Elektronenstrahl GmbH aus den Einnahmen im laufenden Insolvenzverfahren befriedigt. „Eine Quote von 100% ist ein hervorragendes Ergebnis“, betonte Wienberg, Namensgeber der Insolvenzverwalterkanzlei hww wienberg wilhelm. „Im Wesentlichen konnte die Masse für die Gläubiger aus Lizenzzahlungen für die vorhandenen Patente des Unternehmens gemehrt werden.“
Die SE Sächsische Elektronenstrahl GmbH war Inhaberin mehrer Patente, insbesondere über eine entwickelte Nockenwelle, die in Fahrzeugen eingesetzt wird. Mit dieser patentierten Nockenwelle konnte eine deutliche Verbesserung technischer Parameter, wie zum Beispiel der Laufleistung, und wirtschaftlicher Kriterien, wie zum Beispiel Anlagenproduktivität, nachgewiesen werden. Weiterhin hat sie im Vergleich zu Konkurrenzprodukten ein deutlich geringeres Gewicht und damit eine höhere Effizienz. Für diese von der SE gemeinsam mit der ETC Elektronenstrahl-Technologie GmbH entwickelten Technologie erhielt das Unternehmen 1996 den Innovationspreis des Freistaates Sachsen. Nachdem durch einen Lizenznehmer die Zahlungen an das Unternehmen ausblieben, sah sich sowohl die SE als auch die ETC in 2005 gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Chemnitz vom 07.02.2005 wurde Rechtsanwalt Wienberg zum Insolvenzverwalter der SE bestellt.