Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM Fertigungstechnik GmbH eröffnet - Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter - Sanierungsmaßnahmen eingeleitet

Schwarzenberg, 08.02.2010. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 01.02.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM Fertigungstechnik GmbH eröffnet. Zum Sachwalter wurde der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg, Partner und Namensgeber der Kanzlei hww wienberg wilhelm, bestellt. Gleichzeitig wurde die Eigenverwaltung des Unternehmens angeordnet. Dies war möglich geworden, nachdem Ende Januar 2010 der Sanierungsexperte und selbst langjährige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Albert Wolff, als weiterer Geschäftsführer für SKM gewonnen werden konnte.

Wienberg, der den Geschäftsbetrieb der SKM seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vor knapp drei Monaten unverändert fortführt, sieht gute Chancen, das Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens zu sanieren und damit wieder aus der Insolvenz herauszuführen. "Die Weichen hierfür sind bereits gestellt. Eine leistungswirtschaftliche Sanierung und damit die Wiederherstellung und Sicherung der Ertrags- und Finanzkraft konnte bereits im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Wesentlichen abgeschlossen werden. Die Arbeitnehmer stehen hinter dem Unternehmen, sie sind hoch qualifiziert und motiviert", so Wienberg. Die Hauptgläubigerin, die Kreissparkasse Aue-Schwarzenberg, unterstützt die Sanierungsbemühungen.

Auch die Kunden halten dem Unternehmen weiterhin die Treue. So ist es gelungen, alle Kundenbeziehungen aufrecht zu erhalten, auch sind deutliche Auftragseingänge zu verzeichnen. Dies nicht zuletzt, da die SKM für ihre sehr gute Qualität bekannt ist. Seit mehreren Jahren ist das Unternehmen Systemlieferant für den weltweit tätigen Automobilzulieferkonzern der Antriebs- und Fahrwerktechnik ZF Friedrichshafen AG.



Das Gericht kann die Eigenverwaltung der Insolvenzmasse anordnen. Hierbei behält das schuldnerische Unternehmen die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. In diesem Falle wird vom Gericht kein Insolvenzverwalter, sondern ein Sachwalter bestellt. Dieser Sachwalter wird dem schuldnerischen Unternehmen als Aufsicht zur Seite gestellt. Dies führt dazu, dass das Unternehmen normale Geschäfte allein abwickeln kann, wenn nicht der Sachwalter widerspricht. Für darüber hinaus gehende Geschäfte hat es die Zustimmung des Sachwalters einzuholen.

Ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht die Sanierung eines insolventen Unternehmensträgers. Die Gläubiger werden in solchen Planverfahren trotz ihnen zugemuteter Verzichte immer noch besser gestellt als bei einer Zerschlagung. Der Gesetzgeber hatte dieses Sanierungsinstrument 1999 mit der InsO in Anlehnung an das amerikanische "Chapter-11"-Verfahren neu eingeführt.

 

(c)hww wienberg wilhelm Partnergesellschaft