11.08.2025
Acker Textilwerk GmbH: 100% Auszahlung des Sozialplanvolumens
Insolvenz des Automobilzulieferbetriebs Acker Textilwerk GmbH aus Seligenstadt: 100% Auszahlung des Sozialplanvolumens 14 Monate nach Insolvenzeröffnung
Insolvenz des Automobilzulieferbetriebs Acker Textilwerk GmbH aus Seligenstadt: 100% Auszahlung des Sozialplanvolumens 14 Monate nach Insolvenzeröffnung
· Sozialplanabschluss im Juni 2024
· Trotz notwendiger Betriebseinstellung und Kündigung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 100% Sozialplanquote
Nachdem ein im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren des traditionsreichen, Seligenstädter Automobilzulieferbetriebes Acker Textilwerk GmbH zunächst gestarteter Investorenprozess leider scheiterte, wurde der Betrieb im Regelinsolvenzverfahren von der Insolvenzverwalterin Julia Kappel-Gnirs und ihrem Team, vor Ort Frau Katrin Häussler, Diplom- Kauffrau, in Abstimmung mit allen wesentlichen Kunden und dem Betriebsrat des Unternehmens bis Ende 2024 ausproduzierend fortgeführt. Die Ausproduktion und weitere Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens war hierbei so erfolgreich, dass bereits 14 Monate nach Verfahrenseröffnung der Sozialplan gemäß § 123 Abs. 1 InsO in voller, rechtlich zugesicherter Höhe an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wurde. Nicht selbstverständlich angesichts der Deckelung des § 123 Abs 2 InsO: müssen doch 2/3 der zu verteilenden Masse für die „einfachen“ Gläubiger verbleiben. Die 100%ige Ausschüttung des Sozialplans ist im deutschen Insolvenzrecht keinesfalls selbstverständlich und unterstreicht den konstruktiven Verlauf des Verfahrens. Für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ACKER Textilwerk GmbH bedeutet dies einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit nach der Schließung des Werks.
Stimmen zum Verfahren
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, hww hermann wienberg wilhelm, Insolvenzverwalterin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht: „Das Erreichen einer vollständigen Auszahlung der Sozialplanansprüche ist ein außergewöhnlicher Erfolg für alle Beteiligten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedeutet dies eine deutliche Absicherung für die ehemalige Belegschaft und für mich persönlich: Versprochen – Gehalten!.“
Rechtsanwalt Hendrik Harder, hww, hermann wienberg wilhelm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Insolvenzverwaltung in den Verhandlungen vertrat: „Mit der vollen Quote wurde das Hauptziel jedes Sozialplans umgesetzt: die gerechte Abfederung sozialer Härten für die Mitarbeitenden. Dies war nur durch das hohe Engagement aller Parteien möglich.“
