Berliner Restrukturierungsforum: „Die Auswahl von Verwaltern und Beratern in der Sanierung: Im Spannungsfeld von Qualität und Kosten“

Berlin, 6. Dezember 2017. Das Berliner Restrukturierungsforum griff bei seiner Veranstaltung Ende November mit „Die Auswahl von Verwaltern und Beratern in der Sanierung: Im Spannungsfeld von Qualität und Kosten“ ein aktuelles Thema auf. Einig waren sich alle vier Experten, dass das Vertrauen in die Qualität der Verwalter und Berater stark durch Erfahrungswissen geprägt sei. Unterschiedlicher Auffassung waren die Diskutanten was die Vergleichsrechnung betraf: Für die einen sei es ein wichtiges Instrument zur Entscheidung und Transparenz, für die anderen habe es keinen sinnvollen Mehrwert, da die Nutzen-Betrachtung zu kurz komme.

Das Thema „Die Auswahl von Verwaltern und Beratern in der Sanierung: Im Spannungsfeld von Qualität und Kosten“ steht vor allem aufgrund des immer härter werdenden Verteilungskampfes im Fokus vieler Beteiligter. Aufgrund der guten konjunkturellen Situation gibt es weniger Sanierungsfälle, um die viele Berater und Verwalter buhlen. Wie genau dies über die Merkmale Qualität und Kosten geschieht, haben vier Experten beim Berliner Restrukturierungsforum diskutiert.

In seinem Impulsvortrag präsentierte Dr. Christoph Morgen (Partner bei Brinkmann & Partner) neun Thesen rund um das Thema Kosten und Qualität. Seine erste These fand die Zustimmung aller Diskutanten: Qualität erfordere Spezialisten, weshalb sowohl Berater als auch Verwalter zwingend Erfahrung in der Sanierung, der Restrukturierung und in Unternehmensinsolvenzen benötigen. Eine weitere These besagte, dass die Kosten von Sanierungen durch Reibungsverluste steigen würden, was jedoch durch professionelle Vorbereitung und Durchführung verringert werden könnte. Außerdem zeigte sich Dr. Morgen überzeugt davon, dass Gläubiger bereit seien, für Qualität zu bezahlen. Wichtiger als die Höhe der Kosten sei sowieso die Transparenz. Heiß diskutiert wurde später seine achte These: Vergleichsrechnungen würden keine geeignete Entscheidungsgrundlage schaffen. Wichtiger sei aus seiner Sicht eine Quotenprognose, da etwaige Mehrkosten durch sonstige Vorteile aufgewogen werden könnten. Am Ende brachte er seine Thesen auf den Punkt: „Um nachhaltig von Gläubigern und Gerichten akzeptiert zu werden und am Markt zu bestehen, müssen Berater und Verwalter professionelle Sanierung unter Berücksichtigung des § 1 InsO im Einvernehmen mit den Beteiligten zu angemessen Kosten erreichen“. Dies erfordere im Einzelfall Beschränkung auf das, was man kann und auf das, was erforderlich ist.

In der anschließenden Podiumsdiskussion – moderiert von Burkhard Jung (hww hermann wienberg wilhelm) – diskutierten die Experten zunächst über die Qualität der Beteiligten und darüber, wie die Auswahl der Berater bzw. Sachwalter durch den Unternehmer erfolgt. Dr. Maximilian Pluta (Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und der PLUTA Management GmbH) ist überzeugt davon, dass der Unternehmer sich zunächst bei der Person seines Vertrauens – häufig seinem langjährigen Steuerberater – oder seinem Netzwerk informiert. „Der Berater erhält den für das Projekt notwendigen Vertrauensvorschuss. In der Folge erwartet der Auftraggeber jedoch, dass der Berater durch entsprechende Ergebnisse das in ihn gesetzte Vertrauten bestätigt“, erläuterte Dr. Pluta. Qualitätssiegel seien bei der Auswahl sicherlich hilfreich. Sie wären jedoch vor allem ein Mittel, um sich organisatorisch richtig aufzustellen.

Bernd Reich (Head of Special Risk Management, Coface SA, Niederlassung Deutschland) sah neben der Empfehlung durch Vertrauenspersonen die eigene Recherche als gängiges Instrument, um geeignete Berater zu finden. Jedoch kritisierte der Gläubigervertreter, dass der Beraterkreis und die Kosten immer größer werden, noch bevor überhaupt die Entscheidung über die Art des Verfahrens – also ob Regel- oder Eigenverwaltungsverfahren – gefallen sei. Wichtiger sei für ihn der Ansatz, zunächst zu prüfen, ob das Management weiter agieren könne und ob der Gesellschafter bereit und in der Lage sei, das Unternehmen zu finanzieren.

Für Frank Pollmächer (Richter, Amtsgericht Düsseldorf) waren professionelle Beteiligte unerlässlich. Dabei spiele besonders die Qualität des Gerichts, des Verwalters, des Gläubigerausschusses und der Berater eine wichtige Rolle. Um die Qualität der Insolvenzgerichte zu verbessern, sei seiner Meinung nach eine Konzentration dieser notwendig. Bezogen auf die Qualität der Insolvenzverwalter wünschte er sich eine bundesweit einheitliche Stelle, an der alle Insolvenzverwalter gelistet und zudem Kennzahlen hinterlegt würden, die Auskunft über die Qualität der Insolvenzverwalter geben würden. Die Gerichte sah Pollmächer bezogen auf den vorläufigen Sachwalter in der Verantwortung: „Wir bieten dem Eigenverwalter eine Shortlist mit fünf bis sechs Namen an. Für uns ist es wichtig, dass wir den Sachwalter kennen und vertrauen. Aber auch die Gläubiger sollen ihm ihr Vertrauen schenken. Im Zweifel müssen wir als Richter auch das Rückgrat haben, einen Bewerber abzulehnen“. Auch Dr. Pluta erklärte, dass es kein Verfahren geben würde, das nur von einem bestimmten Sachwalter begleitet werden könne und nicht auch von einem anderen.

Dr. Morgen betonte in der Diskussion den offenen und ehrlichen Umgang mit dem Kunden als wichtigen Faktor: „Man muss frühzeitig Farbe bekennen. Denn auch wenn der Unternehmer der Auftraggeber ist, folgt die Sanierung keinem Selbstzweck, sondern sie dient der Gläubigerbefriedigung“. Er war überzeugt davon, dass bei Eigenverwaltungsverfahren Kanzleien, die auch Insolvenzverwaltung anbieten, erfolgreicher und nachhaltiger seien. Richter Pollmächer bestätigte das, da die Verfahren seiner Erfahrung nach im Regelfall besser liefen, da die Beteiligten die Themen kennen würden.

Beim Thema Vergleichsrechnung, in der die Kosten eines Regelverfahrens gegen die Kosten der Eigenverwaltung aufgezeigt werden, hatten die Diskutanten sehr unterschiedliche Meinungen: Sowohl Reich als auch Pollmächer hielten die Vergleichsrechnung für sinnvoll. „Als Gericht bin ich dafür verantwortlich, zu prüfen, ob das Verfahren zu Lasten der Gläubiger geht. Die Vergleichsrechnung gibt mir dafür eine ungefähre Richtlinie, auch wenn sie vielleicht nicht immer das Gelbe vom Ei ist. Zudem fordere ich sie für den Gläubigerausschuss ein, um allen Beteiligten einen grundlegenden Einblick über die Kosten zu ermöglichen“, erklärte Pollmächer. Dr. Pluta und Dr. Morgen hielten den Nutzen dieser Rechnung für begrenzt. Insbesondere weil nur die Kosten und weniger der Nutzen dargestellt werden würde. Ein Kosten-Nutzen-Vergleich würde nicht stattfinden.

Das Berliner Restrukturierungsforum begrüßte bei seiner elften Veranstaltung rund 80 Experten der Sanierungsbranche. Das Forum ist eine Plattform für Experten der Branche und wird von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und hww hermann wienberg wilhelm veranstaltet. Es bringt zwei Mal pro Jahr alle an der Sanierung eines Unternehmens Beteiligten zusammen. Hochrangige Gäste stellen aus verschiedenen Blickwinkeln ein aktuelles Thema vor und teilen ihr Expertenwissen mit den Gästen in der Diskussion. Die nächste Veranstaltung findet im Frühjahr 2018 statt. Mehr unter: www.berliner-restrukturierungsforum.de.