Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Ist die Insolvenz eines Unternehmens einmal unvermeidbar oder als Problemlösung sogar gewollt, kann der Unternehmer im Rahmen einer sogenannten "Eigenverwaltung“ die Geschicke des Unternehmens weiter leiten. Eine solche Eigenverwaltung wird als Sanierungsmodell von Unternehmen zunehmend wichtiger. Dabei werden Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmer besser eingebunden.

hww unterstützt Unternehmen und Unternehmer bei der Vorbereitung und Steuerung eines solchen eigenverwalteten Sanierungsverfahrens als Berater, übernimmt auf Wunsch der Beteiligten aber auch Verantwortung. Dies kann – zeitlich begrenzt bis zum Abschluss der Sanierung – insbesondere auch die Position eines CRO (Chief Restructuring Officer), beinhalten. Entweder als Handlungsbevollmächtigter oder als Organ der Gesellschaft.

Der CRO kümmert sich um die insolvenzspezifischen Fragestellungen und bereitet in Abstimmung mit dem Unternehmen und den Beteiligten den raschen Weg aus dem Insolvenzverfahren vor. Dabei hilft es, dass die Berater von hww „die Sprache“ aller  Beteiligten sprechen, z.B. der Banken, der Warenkreditversicherer und der Öffentlichen Hand, weil wir mit ihnen viele Probleme bereits einmal „durchlebt und durchlitten“ haben und stets konstruktive Lösungen im Sinne des Unternehmens und des Unternehmers fanden.

Durch diese Unterstützung des Unternehmers in dem für ihn ungewohnten Restrukturierungsprozess bleibt ihm die Zeit, sich weiter um die operative Neuausrichtung des Unternehmens zu kümmern.

Ist ein solches Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung professionell vorbereitet, liegt die Dauer von der Insolvenzantragstellung bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens bei hww-begleiteten Verfahren regelmäßig zwischen 4 und 7 Monaten. Danach wird das mindestens finanziell entschuldete, gegebenenfalls auch leistungswirtschaftlich restrukturierte Unternehmen wieder aus dem Insolvenzverfahren entlassen. Der „Lotse“ von hww verlässt dann das Schiff und die Geschäftsführung übernimmt wieder vollständig das Ruder.