Mit der Einführung des Schutzschirmverfahrens beabsichtigte der Gesetzgeber, die Sanierungskultur in Deutschland positiv zu fördern. Ist das Unternehmen weiterhin voll zahlungsfähig, droht aber auf Sicht das Geld auszugehen, bietet sich das Schutzschirmverfahren als Sanierungsinstrument an.
Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ist nach der Wahrnehmung in einer breiten Öffentlichkeit als ein nahezu außergerichtliches Sanierungsverfahren für Unternehmen.
Das Stigma der Insolvenz wird im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens regelmäßig ausgeblendet. Mitunter wird sogar von Gerichten auf eine öffentliche Bekanntmachung verzichtet.
Das Schutzschirmverfahren sieht eine Reihe von Privilegien für den Unternehmer vor, damit es von ihm als Sanierungsinstrument frühzeitig genutzt wird. Dazu gehören u.a., dass man sich den Sachwalter, der den Sanierungsprozess überwacht, aussuchen kann, und dass die Sanierung in Form einer Eigenverwaltung betrieben wird, also durch das Unternehmen und den Unternehmer selbst.
Damit sich der Unternehmer diese Privilegien sichern kann, muss er sich frühzeitig mit der Sanierungsalternative befassen und konkrete Schritte in die Wege leiten. Dazu gehört in erster Linie eine konzeptionelle Vorbereitung und Vorstrukturierung des Prozesses. Es muss dokumentiert sein, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sondern diese nur „droht“. Auch eine Überschuldung darf vorliegen, aber auch dieser Umstand muss in gerichtsfester Form dokumentiert sein und von einem unabhängigen Experten testiert werden.
Häufig ist ein Schutzschirmverfahren für den Unternehmer eine realistische Option, um das Unternehmen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu reorganisieren, und es so wieder zu einer Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit zu führen.
Die Berater von hww sind umfassend erfahren mit der Gestaltung der Sanierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens.
Obwohl dieses Instrument erst vor wenigen Jahren als Sanierungstool in die Insolvenzordnung aufgenommen wurde, verfügen wir bereits über zahlreiche praktische Erfahrungen damit.