Restrukturierung

Krise ist kein Stillstand – sie ist der Moment für klare Entscheidungen.
Restrukturierung erfordert Geschwindigkeit, rechtliche Präzision und eine Strategie, die wirtschaftlich trägt. Wir verbinden rechtliches, betriebswirtschaftliches und praktisches Know-how, um Unternehmen in schwierigen Situationen handlungsfähig zu halten und Zukunftschancen zu sichern.

Was wir tun

Wir begleiten Unternehmen, Organe, Gesellschafter und Gläubiger durch jede Phase der Restrukturierung – von der akuten Krisenabwehr bis zur nachhaltigen Sanierung.

Unser Anspruch:

  • klare Strukturen schaffen
  • Haftungsrisiken vermeiden
  • Vertrauen bei Stakeholdern sichern
  • Unternehmen stabil aufstellen
  • Gläubigerrechte wahren

Dabei verbinden wir Verhandlungsgeschick mit großer Prozesserfahrung – vor Gericht, in Gläubigerversammlungen sowie im Dialog mit Banken und Investoren.

Unsere Schwerpunkte:

  • Analyse und Bewertung von Krisensituationen
  • Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Restrukturierungskonzepte
  • Gestaltung und Begleitung von Verfahren nach der InsO und dem StaRUG
  • Beratung und Schutz von Organen und Gesellschaftern
  • Übernahme von Mandaten als Sachwalter, Restrukturierungsbeauftragter oder CRO
  • Beratung von Gläubigern zur optimalen Durchsetzung ihrer Rechte in Insolvenz- und STARUG-Verfahren

Leistungsschwerpunkte im Überblick

Schutzschirm

Wir unterstützen die Vorbereitung eines Schutzschirmverfahrens, koordinieren die Einholung einer Schutzschirmbescheinigung und bereiten den Schutzschirmantrag vor. Hierbei übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Kommunikation mit dem Insolvenzgericht und dem bestellten (vorläufigen) Sachwalter.

Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Eigenverwaltungsverfahren. Wir beraten Sie im Umgang mit dem vom Gericht bestellten Sachwalter, der die Eigenverwaltung überwacht. Da wir selbst häufig als Sachwalter bestellt werden, wissen wir, welche Anforderungen diese an eine gut vorbereitete und begleitete Eigenverwaltung stellen.

Wir beraten Sie in Bezug auf die Erfüllung der im Eigenverwaltungsverfahren beim Unternehmen liegenden, insolvenzrechtlichen Pflichten (Erstellung der Vermögensverzeichnisse der §§ 151-153 InsO, Erstellung der insolvenzrechtlichen Eröffnungsbilanz, Erstellung der Sachstands- und/oder Schlussberichte, Erstellung der insolvenzrechtlichen Buchführung, Klärung  von Aus- und Absonderungsrechten u.v.m.).

Wir erstellen in Ihrem Auftrag mit Ihnen gemeinsam den Insolvenzplan, welcher in den häufigsten Fällen das Herzstück der Sanierung in Eigenverwaltung (auch bei einem Schutzschirmverfahren) ist.

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Eigenverwaltung

Wir beraten Unternehmen, die ihre Sanierung in Eigenverwaltung durchführen möchten. Von der Antragstellung bis zur Umsetzung stellen wir sicher, dass rechtliche und wirtschaftliche Weichen richtig gestellt werden.

Wir prüfen für Sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eigenverwaltung (oder eines Schutzschirmverfahrens), bereiten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung vor und begründen hierbei die Sanierungschancen des Unternehmens.

Wir beraten Sie im Umgang mit dem vom Gericht bestellten Sachwalter, der die Eigenverwaltung überwacht. Da wir selbst häufig als Sachwalter bestellt werden, wissen wir, welche Anforderungen diese an eine gut vorbereitete und begleitete Eigenverwaltung stellen.

Wir beraten Sie in Bezug auf die Erfüllung der im Eigenverwaltungsverfahren beim Unternehmen liegenden, insolvenzrechtlichen Pflichten (Erstellung der Vermögensverzeichnisse der §§ 151-153 InsO, Erstellung der insolvenzrechtlichen Eröffnungsbilanz, Erstellung der Sachstands- und/oder Schlussberichte, Erstellung der insolvenzrechtlichen Buchführung, Klärung  von Aus- und Absonderungsrechten u.v.m.).

Wir erstellen in Ihrem Auftrag mit Ihnen gemeinsam den Insolvenzplan, welcher in den häufigsten Fällen das Herzstück der Sanierung in Eigenverwaltung ist.

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StaRUG-Verfahren

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Einleitung eines StaRUG-Verfahrens zu außerinsolvenzlichen Sanierung Ihres unternehmen. Hierbei prüfen wir für Sie, ob (k)eine drohende Zahlungsunfähigkeit (innerhalb der nächsten 24 Monate) vorliegt und keine akute Insolvenzantragspflicht besteht. Wir bereiten für Sie den Antrag auf Einleitung des StaRUG-Verfahrens vor und übernehmen die Kommunikation mit dem Restrukturierungs-Gericht, den Banken und Hauptgläubigern. Soweit bestellt, übernehmen wir die Kommunikation und Abstimmung mit dem gerichtlich Bestellten Sanierungsmoderator und/oder dem Restrukturierungsbeauftragten.

Des Weiteren erstellen wir für Sie und mit Ihnen einen gerichtsfesten Restrukturierungsplan, unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Gläubigern zur Durchsetzung dieses Plans. Schließlich beraten wir Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Abstimmungen und bei der Beantragung von gerichtlichen Stabilisierungsmaßnahmen (u.a. gerichtliche Stabilisierungsanordnung).

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Sachwaltung

Als erfahrene Sachwalter sorgen wir für Transparenz und Vertrauen im Verfahren. Wir überwachen die Eigenverwaltung effizient, sichern Gläubigerinteressen und fördern Akzeptanz der Restrukturierung. Hierbei unterstützen wir unter interessengerechter Wahrung der Gläubigerinteressen die Sanierung des Unternehmens.

Wir stehen als Moderator bei erforderlichen Abstimmungen mit Gläubigern zur Verfügung und unterstützen interessengerechte Verhandlungen mit Banken, anderen Haupt- sowie auch Kleingläubigern. Wir prüfen und helfen bei der Erstellung eines vom Eigenverwalter vorzulegenden Insolvenzplans. Soweit erforderlich und im Einzelfall vom Unternehmen gewünscht und/oder aus anderen Gründen angezeigt, übernehmen wir die Kassenführung. Wir informieren bestellte Gläubigerausschüsse und in Gläubigerversammlungen neutral über den bisherigen Verfahrensverlauf und die Sanierungsaussichten.

 

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Restrukturierungsbeauftragter

In komplexen Verfahren übernehmen wir Verantwortung als Restrukturierungsbeauftragte. Unabhängig, erfahren und durchsetzungsstark – mit einem klaren Blick für praktikable Lösungen.

Als unparteiischer Sanierungsexperte überwachen wir den Restrukturierungsprozess, schützen die Gläubigerinteressen und unterstützen das zu restrukturierende Unternehmen bei der Erstellung des Sanierungsplans. Wir unterstützen hierbei als Vermittler den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen bei Verhandlungen der Gläubiger und des Schuldners. Bei angeordneten Stabilisierungsanordnungen (vorläufiger Vollstreckungsschutz) überwachen wir die Wahrung der Gläubigerinteressen. Wir erstatten Bericht gegenüber den Restrukturierungsgerichten über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

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CRO (Chief Restructuring Officer)

Als CRO treten wir direkt in die operative Verantwortung ein. Wir stabilisieren das Unternehmen, schaffen Strukturen, verhandeln mit Stakeholdern und setzen notwendige Maßnahmen konsequent um – mit der Autorität langjähriger Restrukturierungserfahrung. Soweit zielführend und gewünscht, gehen wir in die Organstellung (CRO).

Hierbei helfen wir -bei entsprechenden Möglichkeiten- bei der Abwendung des Eintretens von Insolvenzgründen, überwachen die Einleitung und Umsetzung von Liquidationen. Wir beraten bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Wir helfen beim Aufsetzen einer Cashflow-Kontrolle und eines Kostenmanagements. Wir unterstützen bei Verhandlungen mit Banken, Gläubigern und Investoren.  Durch jahrelange Tätigkeiten als Sachwalter und Insolvenzverwalter verfügen wir über hohe Fachkenntnisse im Insolvenzrecht, im Bereich Finanzen und bei der Unternehmensrestrukturierung.

 

 

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Unsere Verfahren

Zitate

Unsere Experten

Dr. Achim Ahrendt

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Fabio Algari

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Dr. iur. hc Rainer M. Bähr

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Dr. Dragica Banovic

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Frank Bassermann

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Stefanie Breitenströter-Brüggemann LL.M.

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Kai Dellit

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Michael Döhner

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Hubertus Freiherr von Erffa

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Katrin Häußler

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Julia Kappel-Gnirs

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Dr. Steffen Koch

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Christian Otto

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Alexander Pilgrim

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Dr. Astrid Pohlmann-Weide

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Ole Schertel

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Joscha Stothfang

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Andreas Ströder

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Ingrid Trompertz

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Oliver Vahl

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Moritz von Hantelmann

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Rüdiger Wienberg

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Thomas Wolf

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