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standpunkt04.pdf

… Insolvenzverwalters – mit allen Mitteln zu vermeiden, statt sich frühzeitig unter Einbindung seiner Gläubiger mit dem Ziel einer Sanierung unter gezielter Nutzung der Instrumentarien der Insolvenzordnung zu…

FINANCE_Insolvenz-Report_20Q1.pdf

… einheitlichen Beritt kommen. Dadurch fanden wir unter Einbindung der sofort konstituierten vorläufigen Gläubigerausschüsse immer pragmatische Lösungen. So wurden innerhalb der Konzernunternehmen, natürlich gegen…

hww_kompakt_Restrukturierung_DS.pdf

… Auch im Rahmen der Eigenverwaltung gilt der Vorrang der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger (§ 1 InsO). Die Belange des Managements des schuldnerischen Unternehmens und der Gesellschafter…

standpunkt03.pdf

… Zweck des Insolvenzanfechtungsrechts widerspricht: Ziel des Anfechtungsrechts sei es, den Bestand des den Gläubigern gemäß der Vorgaben der §§ 130 ff. InsO haftenden Schuldnervermögens wiederherzustellen. Dieser…

standpunkt01.pdf

… über die Sanierungsfähigkeit bestätigte – Sanierung war der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit den Gläubigerbanken erforderlich. Zum Zwecke der Sanierung beschloss die Gesellschafterversammlung der Klägerin…

hww_kompakt_01_Restrukturierung.pdf

… eröffnet und am 19. November 2014 wurde das Eigenverwaltungsverfahren nach einstimmigen Beschluss der Gläubigerversammlung durch das zuständige Amtsgericht aufgehoben. Während des Verfahrens wurde die…

hww_kompakt_FASHION.pdf

…e berät. Solange in der Eigenverwaltung der „Bock nicht zum Gärtner“ gemacht wird, haben die Gerichte und die Gläubiger in der Regel auch keine Einwände gegen die Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Ein…

hww_kompakt_FASHION.pdf

…e berät. Solange in der Eigenverwaltung der „Bock nicht zum Gärtner“ gemacht wird, haben die Gerichte und die Gläubiger in der Regel auch keine Einwände gegen die Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Ein…

INDat-Report-03_2020-100-Köpfe.pdf

… dass der Gesetzgeber ebenfalls das Insolvenzverfahren für die Zukunft fit macht und Onlineteilnahmen an Gläubigerversammlungen, elektronische Forderungsanmeldungen etc. zulässt. Damit wäre viel gewonnen.« RA Jens…

standpunkt02.pdf

… die Banken von der Notwendigkeit eines Stillhaltens zu überzeugen? HACH: Bei vielen beteiligten Gläubigerbanken herrschte zunächst ungläubiges Staunen: Sie dürfen nicht vergessen, dass hier eine der…