Zertifizierungen

Höchste Qualitätsstandards sind für die hww Gruppe selbstverständlich. Darüber hinaus weisen wir unsere Qualität durch zusätzliche Zertifikate nach.

DIN ISO 9001:2015

Das Qualitätsmanagement der hww Insolvenzverwalter Partnerschaft ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert und beweist damit die hohe Qualität ihrer Leistungen. Die ISO 9001 ist national und international eine der meist verbreitetsten und bedeutendsten Normen im Qualitätsmanagement.

InsO Excellence

Die DQS GmbH, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, haben Ottmar Hermann und Rüdiger Wienberg bescheinigt, dass sie in ihrer Kanzlei – der hww Insolvenzverwalter Partnerschaft– ein Qualitätsmanagementsystem anwendet, das die Anforderungen von InsO Excellence des Gravenbrucher Kreises erfüllt.

Damit gehört hww zu den wenigen Insolvenzverwalterkanzleien in Deutschland, die nach InsO Excellence zertifiziert wurden. Dieses Zertifikat des Gravenbrucher Kreises stellt eine Weiterentwicklung und Steigerung des bekannten Zertifikats ISO 9001 dar. Es umfasst mehr als 200 Prüfungskriterien zu Themen wie Kanzleiorganisation, Personalmanagement, Insolvenzverfahrensmanagement und Betriebsfortführung. Aufgrund dieser Anforderungen gilt das InsO Excellence als eine der am schwersten zu erlangenden Auszeichnungen in der Insolvenzverwaltung und bestätigt höchste Qualität in der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen und -sanierungen.

GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung)

Zudem verfügen 11 Insolvenzverwalter von hww über die Zertifizierung zur Wahrung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI). Die Zertifizierung weist die Einhaltung der strengen Maßstäbe des Berufsverbandes deutscher Insolvenzverwalter (VID) für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung nach.

Fachanwälte

Alle Rechtsanwälte von hww sind ausgewiesene Experten in ihrem Rechtsgebiet, 13 davon dokumentieren dies durch entsprechende Fachanwaltstitel, z.B. Fachanwälte für Steuerrecht oder Insolvenz- und Sanierungsrecht. Der Fachanwaltstitel wird vergeben, wenn eine langjährige Erfahrung mit einer hohen Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet und wenn entsprechende theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden können. Dafür muss eine mehrmonatige Zusatzausbildung absolviert werden. Außerdem besteht jährlich eine umfangreiche Fortbildungsverpflichtung.