Informationen zum Insolvenzverfahren

 

Wichtiger Hinweis für Kunden und sonstige Gläubiger der Vetoma GmbH:

Das Insolvenzverfahren wurde am 01.09.2021 eröffnet.

Auslieferungen von Waren können nicht (mehr) erfolgen. Geleistete Anzahlungen an die Vetoma GmbH können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erstattet werden.

Alle insoweit Betroffenen sind aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der gerichtlich bestimmten Anmeldefrist, d.h. bis spätestens den 13.10.2021, beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Ein entsprechend detailliertes Informationsschreiben wird derzeit an die Betroffenen versandt.

Bitte sehen Sie daher von telefonischen Anfragen ab.