Eigenverwaltung (§ 270a)

Die Insolvenzordnung sieht bei Unternehmensinsolvenzen im Regelfall die Bestellung eines Insolvenzverwalters vor, der beauftragt ist, den Geschäftsbetrieb nach Möglichkeit fortzuführen und die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern. Damit geht die Kontrolle über Entscheidungen des täglichen Geschäftsbetriebes de facto vom Unternehmen auf den Insolvenzverwalter über. Das Unternehmen hat aber auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Eigenverwaltung einzureichen. Dabei führt die Unternehmensleitung den Geschäftsbetrieb selbst fort und nimmt damit die Sanierung im Insolvenzverfahren selbst in die Hand. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter wird mit der Überwachung und Unterstützung beauftragt.

Die Berater von hww bereiten zusammen mit der Geschäftsführung die Antragstellung vor, entwickeln ein nachhaltiges Sanierungskonzept und können die operative Sanierungsfunktion im Unternehmen auch als Sanierungsgeschäftsführer oder Sanierungsvorstand auf Zeit übernehmen. Zudem unterstützen wir Sie bei Gesprächen mit Marktpartnern & Stakeholdern, wir stabilisieren und führen bei Bedarf den Geschäftsbetrieb mit Ihnen fort und übernehmen die operative Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

Die Insolvenzverwalter von hww stehen aber auch als Sachwalter zur Verfügung, die mit ruhiger Hand das Verfahren kontrollieren und sich, sofern erforderlich, aktiv in das Verfahren einbringen. Dabei arbeiten sie im Interesse aller Beteiligter eng mit Management und Beratern zusammen. Weitere Informationen unter: Sachwaltung

Welchen Nutzen bietet eine Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bietet Unternehmern die Möglichkeit:

  • die Sanierung selbst zu steuern,
  • ihren Marktpartnern weiterhin mit den bekannten Ansprechpartnern zur Verfügung zu stehen und
  • den Sanierungsprozess für alle Beteiligten planbar, transparent und kostengünstig zu gestalten.