Sanierungskonzepte IDW S6/BGH

Unternehmenskrisen entstehen zumeist unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Managements und der Gläubiger. Erst wenn der Auftragseingang doch nicht wieder ansteigt, bereits Verluste anfallen oder die Liquidität eng wird, rücken sie ins Bewusstsein der Beteiligten. Je fortgeschrittener die Krisensituation im Unternehmen ist, desto weniger Zeit verbleibt, um die richtigen Maßnahmen zur Gesundung des Unternehmens zu ergreifen.

Da jede Unternehmenskrise anders ist und ihre Ursachen vielschichtig sind, erfordert jedes Sanierungsvorhaben ein unternehmensspezifisches Sanierungskonzept.

Auf dessen Basis verständigen sich das Management, die Gesellschafter und die Gläubiger zur Umsetzung der geeigneten Maßnahmen. Das Sanierungskonzept bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Sanierungsprozess. Nur auf Basis eines derartigen Konzeptes leisten externe Stakeholder, insbesondere Banken, die erforderlichen Beiträge zur Gesundung des Unternehmens. Die notwendigen Anforderungen an ein Sanierungskonzept wurden vom Institut der Wirtschaftsprüfer im Standard IDW S6 zusammengefasst. Der Bundesgerichtshof hat die gerichtlichen Anforderungen spezifiziert.

Wir vermitteln aus unserem Sanierungsnetzwerk Spezialisten für die Erstellung eines IDW S6- Gutachtens und entwickeln gemeinsam mit dem Management und dem Gutachter ein unternehmensspezifisches Konzept für die Sanierung und/oder Fortführung, auf dessen Basis das Management, die Gesellschafter und die Gläubiger weitere Schritte angehen können.

Welchen Nutzen bietet die Erstellung eines Sanierungskonzepts nach IDW S6/BGH?

Ein Sanierungskonzept nach den Grundsätzen des IDW S6/BGH bietet Unternehmen:

  • eine objektive, differenzierte und tiefgreifende Analyse und Darstellung der wirtschaftlichen Ist-Situation, des Krisenausmaßes und der Krisenursachen
  • eine detaillierte Monatsplanung, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens für die kommenden 18 bis 24 Monate zu belegen (Fortbestehensprognose)
  • die Darstellung der eigenen Ressourcen, Fähigkeiten und Chancen sowie der zukünftigen Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells
  • eine valide Bestimmung und detaillierte Begründung der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmenpakete
  • juristische Konzeptsicherheit gemäß den aktuellen Anforderungen der BGH-Rechtsprechung und
  • eine allseits akzeptierte Entscheidungsgrundlage, auf der insbesondere die beteiligten Kreditinstitute über die erforderlichen Sanierungsbeiträge (Stundungen, Sanierungskredite u.a.) entscheiden können.